|
|||||
Öffentliche Ausschreibungen in Finnland – gezielt zum Erfolg |
![]() |
|
In den vergangenen Jahren haben sich auch ausländische Unternehmen mit zunehmendem Erfolg an Ausschreibungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge in Finnland beteiligt. Das im Sommer 2007 in Kraft tretende neue finnische Vergaberecht sorgt für eine weitere Verbesserung der grenzüberschreitenden Beteiligungsmöglichkeit. Dennoch setzt der Erfolg eines ausländischen Unternehmens in der finnischen Ausschreibung eine gründliche Vorbereitung voraus.
Unter Geltung des neuen Vergabegesetzes werden öffentliche Ausschreibungen in der finnischen HILMA-Datenbank (http://www.hankintailmoitukset.fi) veröffentlicht. Aufträge, die bestimmte branchenbezogene Schwellenwerte überschreiten (z. B. € 5.278.000 für Bauverträge) und damit für grenzüberschreitende Angebote besonders interessant sind, werden gleichzeitig im Offiziellen Journal der EU bekannt gemacht. Diese Ausschreibungen können in der TED-Datenbank (http://ted.europa.eu) abgerufen werden.
Ob Ihr Angebot im Ausschreibungsverfahren Erfolg hat, hängt natürlich in erster Linie von der Qualität Ihrer Leistung und der Konkurrenzfähigkeit Ihres Preises ab. Gleichzeitig sollten Sie aber auch sicherstellen, dass die rechtlichen und kulturellen Besonderheiten der Vergabe in Finnland Ihrem Erfolg nicht im Wege stehen. Im Folgenden reißen wir einige Themenkreise an, die für die Erstellung eines punktgenauen Angebot wichtig sind.
Eine erfolgreiche Teilnahme am Vergabeverfahren setzt voraus, dass Ihr Angebot in jedem Punkt den Anforderungen der Ausschreibung entspricht. Es dürfen keine von der Ausschreibung geforderten Informationen offen gelassen werden. Fehlt in Ihrem vollkommen konkurrenzfähigen Angebot eine technische Beschreibung oder eine Liste von Einheitspreisen, so wird das Angebot disqualifiziert werden.
In technischer Hinsicht lässt das finnische Vergaberecht die Abweichung von vorgegebenen Standards zu, wenn sich die technischen Eigenschaften entsprechen. In der Praxis sind solche abweichenden Angebote jedoch oft zum Scheitern verurteilt. Vergabeentscheidungen sind in den vergangenen Jahren in zunehmendem Maße zum Gegenstand (oft erfolgreicher) gerichtlicher Streitverfahren geworden. Die öffentlichen Auftraggeber sind daher heute wenig geneigt, sich mit ihrer Vergabeentscheidung in Graubereiche zu begeben und eine spätere gerichtliche Aufhebung der Entscheidung zu riskieren. Natürlich ist die Meidung dieses Risikos auch im Interesse des Anbieters.
Die Ausschreibung wird in der Regel mehr oder weniger konkrete Angaben zu den anzuwendenden Vertragsbedingungen enthalten, die ggf. in der Verhandlungsphase weiter konkretisiert werden. Es versteht sich von selbst, dass viele dieser Bedingungen direkten Einfluss auf Ihre Preiskalkulation haben. Da auf den Vertrag regelmäßig finnisches Recht angewendet wird, sollten Sie sicherstellen, dass Sie die Auswirkungen der jeweiligen Vertragsbedingungen überblicken können.
Es gibt in Finnland für zahlreiche Branchen standardisierte Vertragsbedingungen, auf die in den Ausschreibungen verwiesen wird. Untereinander sind dieser Bedingungen durchaus erheblich unterschiedlich. So sehen die KSE-Bedingungen für Planungsleistungen eine Begrenzung der Haftung auf den Vertragspreis vor, während die YSE-Bedingungen für Bauleistungen eine unbegrenzte Haftung sogar für Folgeschäden anordnen.
Auch in vielen anderen Bereichen enthält das finnische Recht Regelungen, die Auswirkungen auf Ihre Preiskalkulation haben können. Einige Beispiele seien hier aufgezählt:
•
Arbeitsrecht: In Finnland bestehen in fast allen relevanten Branchen allgemeinverbindliche Tarifverträge. Die Mindestbedingungen dieser Tarifverträge müssen Sie auch zwingend auch auf Ihre nach Finnland entsandten Mitarbeiter anwenden, unabhängig davon, ob diese aus einem EU-Land kommen oder nicht. •
Umgang mit klimatischen Bedingungen: Auch in Finnland wird extreme Kälte als Hindernis für die Ausführung von Außenarbeiten anerkannt. Allerdings wird dem Lieferanten Einiges abverlangt. Je nach Breitengrad muss man sich auf durchaus erhebliche Kälte einstellen, ohne die Arbeit unterbrechen zu dürfen. Dies hat selbstredend Konsequenzen für die mit der Ermöglichung der Arbeit verbundenen Kosten. •
Öffentliche Genehmigungen und Aufsicht: In vielen technischen Bereichen wird in Finnland eine intensive behördliche Aufsicht über die Wirtschaft ausgeübt. Die Kernbereiche der Aufsicht sind Arbeitsschutz, Produktsicherheit und Strahlenschutz. Erforderliche Genehmigungsverfahren können einige Zeit in Anspruch nehmen und damit Einfluss auf Ihren Liefertermin haben. Die gängigen Industrienormen sind inzwischen zu einem großen Teil europaweit vereinheitlicht. In vielen Branchen Finnlands gibt es aber zahlreiche zusätzliche Standards, die zwar z.B. als Empfehlungen von Industrieverbänden keine direkte rechtliche Wirkung haben, deren Einhaltung in Finnland aber als selbstverständlich empfunden wird. Soweit bestimmte Teile Ihrer technischen Lösung entscheidende Bedeutung für die Kalkulation haben, sollten Sie die anwendbaren Standards in dieser Hinsicht überprüfen.
Wenn Sie ein konkurrenzfähiges Angebot abgeben wollen, müssen Sie eine klare Vorstellung davon haben, wie unter finnischem Recht mit Preisanpassungen für Mehr- oder Minderlieferungen umgegangen wird.
In Anlagenbauprojekten nach finnischem Recht wird von dem Preismehrungen begehrenden Lieferanten in der Regel nicht verlangt, seine Kalkulation offenzulegen. Mehrpreise werden stattdessen im Verhältnis zu den tatsächlichen Mehrkosten ermittelt. Weiter führt die Praxis finnischer Gerichte dazu, dass der Lieferant oft auch in solchen Fällen Mehrpreise verlangen kann, in denen der Auftraggeber in der Ausschreibungen Mengenschätzungen gemacht hat, die sich als unzureichend erweisen – dies obwohl dem Lieferanten möglicherweise die korrekte Kalkulation aufgrund der vorliegenden Unterlagen möglich gewesen wäre.
Aufgrund dieser und ähnlicher Umstände geben finnische Unternehmen im Vertrauen auf spätere Mehrungsmöglichkeiten oft überraschend günstige Angebote ab. Damit Sie als ausländischer Anbieter keinen Nachteil erleiden, müssen Sie sich bewusst sein, auf welche Angaben der Ausschreibung Sie bei Ihrer Kalkulation vertrauen dürfen.
|