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Die Tücken der deutschen Sprache |
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Bereits 1880 hat Mark Twain in einem Essay (”The Awful German Language”) die Schrecken der deutschen Sprache humouristisch dargestellt. Diese Darstellung ist unverändert aktuell und jeder, der sich im internationalen Handel mit seinen deutschen Geschäftspartnern verständigen muß, weiß, daß die deutsche Sprache seit Mark Twain nichts von ihren Tücken verloren hat.
Besonders instruktiv erscheint die Darstellung der Artikel und der Fallbeugungen, mit dem schönen Beispiel "die Hunde" (Nominativ Plural) und "dem Hunde" (Dativ Singular). Mark Twain stellt fest, daß sicher so mancher Student der deutschen Sprache empfindliche Verluste erlitten hat, indem er nur einen Hund im Dativ Singular erhielt, obwohl er in seiner Ignoranz zwei Hunde im Nominativ Plural gekauft und bezahlt hatte.
Im heutigen Handel zwischen Deutschland und Finnland gehören Haustiere zwar nicht zu den wichtigsten Wirtschaftsgütern, die geschilderte Risikolage bleibt aber unverändert. Wenn im Leistungsverzeichnis für die Erstellung einer Industrieanlage vereinbart wird, daß der Auftragnehmer "die Gebäude", welche auf dem Gelände zu errichten sind, erstellt, ist dies etwas ganz anderes, als wenn nur "Gebäude" ohne einen Artikel zu liefern sind. Bei einer Festpreisvereinbarung kann die Voranstellung des Artikels bedeuten, daß das eine oder andere Gebäude, mit dem der Auftragnehmer nicht gerechnet hat, für den vereinbarten Preis zusätzlich erstellt werden muß.
Ich möchte fast behaupten, daß die finnische Sprache nicht ganz so tückisch ist wie das Deutsche. Andernfalls hätte sich in Finnland nie das Vertrauen auf die Einhaltung mündlicher Verträge herausbilden können, mit dem wir im deutsch-finnischen Handel schon so oft traurige Erfahrungen gemacht haben. Um Verträge einhalten zu können, muß man ja zunächst wissen, was wirklich vereinbart war.
Die deutsche Vertragssprache ist noch schrecklicher als Mark Twain geahnt hat. Mark Twain war offenbar als Tourist und nicht als Geschäftsmann in Deutschland. Denn er hat die größten Schrecken, welche die deutsche Sprache für Menschen aus dem anglo-amerikanischen Kulturkreis bereithält, gar nicht erwähnt. Anders als nach anglo-amerikanischem Recht ist nämlich durch Unterzeichnung eines Vertragsdokuments nicht das vereinbart, was der Vertragstext bei richtigem Sprachverständnis sagt, sondern das, was der Text aussagt. Das ist in der Regel etwas ganz anderes. Für die Aussage entscheidender als der Text selbst sind nämlich die Ergänzungen, Abwandlungen und Ausnahmen, welche im Vertrag nicht genannt sind, die sich aber aus dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch ergeben. Die Schwierigkeiten herauszufinden, was die Gesetzesbestimmungen wirklich bedeuten, übersteigen dabei das Vorstellungsvermögen jedes Germanisten. Die Dispute über die Bedeutung einzelner Paragraphen füllen ganze Bücherregale.
Wenn man heute von einem Deutschen zwei Hunde kauft und wirklich zwei Hunde erhalten will, dann reicht offenbar nicht mehr allein die Unterstützung durch einen Fachübersetzer, sondern man muß wohl auch noch ein Duzend spezialisierter Juristen hinzuziehen, die die verschiedenen Aspekte wie Artenschutz, Gentechnologie, Sport und Sponsoring, Gewerberecht, steuerliche Auswirkungen und ähnliches beurteilen können.
Aber Spaß beiseite. Wie bei häufig bei Übertreibungen liegt der Witz darin, daß die Kernaussage von uns zumindest unbewußt als zutreffend empfunden wird. Soweit finnische Unternehmen in Deutschland geschäftliche Rückschläge zu verkraften haben, erklären sie die Mißerfolge nicht selten auch mit mangelnder Zuverlässigkeit und Vertragstreue ihrer deutschen Partner. Tatsächlich sind diese Unternehmen - was im stillen sicher erahnt wird - häufig nur Opfer von Mißverständnissen geworden, die sich aufgrund der Sprachbarriere sowie der unterschiedlichen Geschäfts- und vertragskulturen ergeben haben. Im innerdeutschen Handel stellen Zuverlässigkeit und Vertragstreue keine überragenden Probleme dar.
In einer der großen finnischen Tageszeitungen ist kürzlich unter Auzählung zahlreicher Beispiele im Hinblick auf die in Deutschland von finnischen Unternehmen erwirtschafteten Verluste festgestellt worden, daß Deutschland die finnischen Investoren "besteuert". Aus meiner Erfahrung als Rechtsanwalt, der überwiegend finnische Unternehmen in Deutschland berät, möchte ich behaupten, daß diese Sondersteuer bei der richtigen Planung und Vorbereitung vermeidbar ist. Hierzu gehört auch, daß zumindest wichtige Verträge und allgemeine Geschäftsbedingungen nicht nur durch juristisch geschulte qualifizierte Fachübersetzer übersetzt werden, sondern daß die Übersetzungen auch möglichst im selben Büro von Rechtsanwälten analysiert werden, die neben der finnischen Sprache deutsch als Muttersprache beherrschen und mit beiden Kulturen, der finnischen und der deutschen vertraut sind.
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