Internationale Transaktionen
BERGMANN
Rechtsanwälte
Alle Artikel von Claudia Greiner
Die Haftung von Transportunternehmern gegenüber ihren Kunden weist gegenüber dem allgemeinen Schadenersatzrecht einige Besonderheiten auf, die im vorliegenden Artikel dargestellt werden. Dabei liegt der Schwerpunkt auf grenzüberschreitenden Transporten.
Während die Haftung des Frachtführers für während der Beförderung eintretende Verluste oder Beschädigungen im Hinblick auf die bestehenden Höchstsummen und die entsprechenden Versicherungen in der Regel kalkulierbar ist, ist besondere Vorsicht im Zusammenhang mit der Ablieferung der Waren geboten. Versäumnisse und Fehler in diesem Stadium führen häufig zur vollen Haftung des Frachtführers.
Die Internationalität der Branche bringt es mit sich, dass Transportunternehmen ihre Mitarbeiter häufig in verschiedenen Ländern einsetzen. Dabei kann es leicht zu Konstellationen kommen, in denen die arbeitsrechtlichen Vorschriften mehrerer Länder nebeneinander zu berücksichtigen sind.
Wenn ein Unternehmen Mitarbeiter nach Finnland entsendet, so kann deren Arbeitsvertrag nicht unverändert bleiben. Das finnische Recht setzt einen neuen Rahmen von zwingenden Vorschriften, die berücksichtigt werden müssen. Außerdem wird sich auch die besondere Situation des Expatriates im Arbeitsverhältnis niederschlagen müssen.
Für ein ausländisches Unternehmen, das sich in Finnland fest ansiedeln möchte, gibt es grundsätzlich zwei Alternativen: die Errichtung einer von der Hauptgesellschaft abhängigen Zweigniederlassung oder die Gründung einer selbständigen Tochtergesellschaft. Beide Möglichkeiten sind in Finnland mit einem relativ geringen Aufwand durchführbar.
In Finnland wird das eigenständig gewachsene Arbeitsrecht als soziale Errungenschaft empfunden. Ausländische Unternehmen müssen sich auf ein dichtes Geflecht von Einzelgesetzen einstellen.
Die nationalen Sozialversicherungssysteme sind grundsätzlich nicht für Personen ausgelegt, die in verschiedenen Ländern arbeiten. Daher ist eine sorgfältige Rentenplanung bereits vor Aufnahme einer Tätigkeit im Ausland erforderlich.
Ulkomaiselle yritykselle, joka pyrkii saamaan kiinteää jalansijaa Saksassa, tarjoutuu yleensä kaksi vaihtoehtoa: varsinaisesta yhtiöstä riippuvaisen sivuliikkeen tai itsenäisen tytäryhtiön perustaminen. Molemmat mahdollisuudet voidaan Saksassa toteuttaa suhteellisen pienellä vaivalla.
Saksan työoikeus koostuu erilaisista toisiinsa liittyvistä erikoislaeista sekä tuomioistuinten kehittämistä periaatteista. Tämän sääntelykokonaisuuden yksityiskohdat voivat olla ulkomaiselle yritykselle yllättäviä. Niiden huomioon ottaminen on kuitenkin välttämätöntä sekä työkäytännössä että työsopimuksia laadittaessa.