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InfoForum: Doing Business in Finland |
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→ Unternehmensgründung und -ansiedlung Für ein ausländisches Unternehmen, das sich in Finnland fest ansiedeln möchte, gibt es grundsätzlich zwei Alternativen: die Errichtung einer von der Hauptgesellschaft abhängigen Zweigniederlassung oder die Gründung einer selbständigen Tochtergesellschaft. Beide Möglichkeiten sind in Finnland mit einem relativ geringen Aufwand durchführbar.
Wenn an einer finnischen Tochtergesellschaft Partner, z.B. Investoren oder wichtige Mitarbeiter, beteiligt werden sollen, stellt sich die Frage, welche Rechte die Minderheitsgesellschafter bei der Beschlussfassung der Gesellschaft haben.
Die Aktiengesellschaft (osakeyhtiö, kurz „Oy“) ist in Finnland die einzige wirtschaftlich relevante Form der Kapitalgesellschaft. In der Form der Aktiengesellschaft agieren in Finnland große börsennotierte Unternehmen ebenso wie mittelständische Kleinbetriebe.
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