Das Inkasso von Forderungen gestaltet sich in Finnland in vieler Hinsicht anders als in Deutschland. Insbesondere fehlt es an der Möglichkeit eines gerichtlichen Mahnbescheides.
Wer einen Prozess gegen einen finnischen Schuldner gewonnen hat, muss aus dem Urteil in Finnland vollstrecken. Dies ist jedoch längst keine unüberwindliche Hürde mehr.
Die Entscheidung des finnischen Obersten Gerichts zu Vollstreckungskosten vom 16.4.2004 beseitigt Handelsschranken und hat Bedeutung über den Einzelfall hinaus.