Internationale Transaktionen
BERGMANN
Rechtsanwälte
Internationales Vermögensrecht
Soweit in Deutschland lebende Ehegatten mit Kindern ein Testament aufsetzen wollen, wird ihnen – soweit das gemeinsame Vermögen nicht deutlich eine Million Euro übersteigt – meist der Abschluss eines Berliner Testaments empfohlen. In Fällen mit internationalen Aspekten ist die Wirksamkeit des Berliner Testaments nicht gesichert und es kann auch zu Steuernachteilen führen.
Die Folgen des Todes eines Ehepartners für den überlebenden Ehepartner ist in Deutschland, Finnland und Schweden sehr verschieden geregelt, was zu verwickelten Situationen führen kann.
Mit dem Erbfall werden die Erben Eigentümer des ererbten Vermögens. Damit die über dieses Vermögen auch verfügen können, ist aber ein formeller Nachweis des Erbrechts erforderlich.
Im Erbfall ist es wichtig festzustellen, in welchem Land Steuern zu entrichten sind. Es ist durchaus nicht ungewöhnlich, dass Erbschaftsteuern für das gesamte Vermögen in mehreren Ländern anfallen.
Bei einem Erbfall kann die Erbschaftsteuerbelastung in Finnland oder Schweden immens sein. Vieles spricht dafür, das Sommerhaus schon vor dem Erfall auf die nächste Generation zu übertragen.