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Finnische Unternehmen vereinbaren in aller Regel für den Fall von Streitigkeiten die Zuständigkeit von Schiedsgerichten an Stelle der sonst zuständigen staatlichen Gerichtsbarkeit. Trotz der relativ hohen Kosten gibt es zu den Schiedsgerichten keine Alternative, wenn sichergestellt werden soll, dass die Angelegenheit, ohne dass Geschäftsgeheimnisse öffentlich zugänglich werden, endgültig in angemessener Frist und mit hoher Wahrscheinlichkeit eines in der Sache richtigen Urteils entschieden wird. |