Wenn in Erbfällen einer der Erben im Ausland leben oder ein Teil des Vermögens im Ausland belegen ist, besteht eine erhebliche Gefahr der Doppelbesteuerung.
Im Erbfall ist es wichtig festzustellen, in welchem Land Steuern zu entrichten sind. Es ist durchaus nicht ungewöhnlich, dass Erbschaftsteuern für das gesamte Vermögen in mehreren Ländern anfallen.
Bei einem Erbfall kann die Erbschaftsteuerbelastung in Finnland oder Schweden immens sein. Vieles spricht dafür, das Sommerhaus schon vor dem Erfall auf die nächste Generation zu übertragen.