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Finnische Besteuerung

Finnland ist kein Steuerparadies. Sie haben wahrscheinlich andere gute Gründe, in Finnland zu investieren oder Geschäft zu betreiben. Die gute Nachricht ist, dass die steuerliche Situation nicht so schlimm ist, wie Sie vielleicht erwarten.

Die Besteuerung in Finnland ist deutlich milder als es ihr Ruf erwarten lässt, und sie bietet sogar erhebliche Anreize für ausländische Investoren. Es gibt in Finnland keine Vermögensteuer, Kapitaleinkommen wird mit einem festen Satz von 28 % versteuert. Inhaber von Aktien werden sich freuen, dass ein Anteil an ausgeschütteten Dividenden mit diesem Satz von 28 % versteuert wird, auch wenn die Dividenden an Privatpersonen gezahlt werden. Für nach Finnland entsandtes ausländisches Schlüsselpersonal gilt eine feste Quellensteuer auf Gehälter von 35 %.

Mit mehr als 60 Ländern, darunter praktisch alle bedeutenden Handelspartner, hat Finnland Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossen. Indem diese Vertragswerke bindende Regeln für die Steuerzuständigkeit der beteiligten Länder schaffen und Steuerausnahmen oder -anrechnungen bestimmen, verhindern sie doppelte Belastungen und bieten einen verlässlichen steuerlichen Rahmen.

Last but not least verfügt Finnland nicht über nur ein vernünftiges und faires Steuersystem, sondern auch über eine funktionierende Infrastruktur von serviceorientierten Fachleuten, seien es örtliche Steuerbeamte oder private Berater, die Ihnen mit Rat zur Seite stehen. Es ist Ihnen immer möglich, im voraus festzustellen, wie Ihre geschäftlichen Tätigkeiten besteuert werden.

 

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