Internationale Transaktionen
BERGMANN
Rechtsanwälte
Internationales Vermögensrecht
Soweit in Deutschland lebende Ehegatten mit Kindern ein Testament aufsetzen wollen, wird ihnen – soweit das gemeinsame Vermögen nicht deutlich eine Million Euro übersteigt – meist der Abschluss eines Berliner Testaments empfohlen. In Fällen mit internationalen Aspekten ist die Wirksamkeit des Berliner Testaments nicht gesichert und es kann auch zu Steuernachteilen führen.
Die Folgen des Todes eines Ehepartners für den überlebenden Ehepartner ist in Deutschland, Finnland und Schweden sehr verschieden geregelt, was zu verwickelten Situationen führen kann.
Mit dem Erbfall werden die Erben Eigentümer des ererbten Vermögens. Damit die über dieses Vermögen auch verfügen können, ist aber ein formeller Nachweis des Erbrechts erforderlich.
Wenn in Erbfällen einer der Erben im Ausland leben oder ein Teil des Vermögens im Ausland belegen ist, besteht eine erhebliche Gefahr der Doppelbesteuerung.
Im Erbfall ist es wichtig festzustellen, in welchem Land Steuern zu entrichten sind. Es ist durchaus nicht ungewöhnlich, dass Erbschaftsteuern für das gesamte Vermögen in mehreren Ländern anfallen.