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Soweit in Deutschland lebende Ehegatten mit Kindern ein Testament aufsetzen wollen, wird ihnen – soweit das gemeinsame Vermögen nicht deutlich eine Million Euro übersteigt – meist der Abschluss eines Berliner Testaments empfohlen. In Fällen mit internationalen Aspekten ist die Wirksamkeit des Berliner Testaments nicht gesichert und es kann auch zu Steuernachteilen führen. |
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Die Folgen des Todes eines Ehepartners für den überlebenden Ehepartner ist in Deutschland, Finnland und Schweden sehr verschieden geregelt, was zu verwickelten Situationen führen kann. |
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Mit dem Erbfall werden die Erben Eigentümer des ererbten Vermögens. Damit die über dieses Vermögen auch verfügen können, ist aber ein formeller Nachweis des Erbrechts erforderlich. |
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Wenn in Erbfällen einer der Erben im Ausland leben oder ein Teil des Vermögens im Ausland belegen ist, besteht eine erhebliche Gefahr der Doppelbesteuerung. |
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Im Erbfall ist es wichtig festzustellen, in welchem Land Steuern zu entrichten sind. Es ist durchaus nicht ungewöhnlich, dass Erbschaftsteuern für das gesamte Vermögen in mehreren Ländern anfallen. |
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