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InfoForum: Finnische Besteuerung |
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→ Steuern im Geschäftsverkehr Wenn ein ausländisches Unternehmen eine Tochtergesellschaft gründet oder eine Betriebsstätte errichtet, wird es niemanden wundern, dass damit auch die Steuerpflicht für die in Finnland erwirtschafteten Erträge entsteht. Die Ertragssteuerpflicht kann aber auch eintreten, wenn eine solche bewusste Begründung eines Standortes nicht erfolgt. Auch wenn die wesentlichen Leistungen über die Grenze hinweg erbracht werden, müssen häufig in Finnland unterstützend personelle und sachliche Ressourcen genutzt werden. Hat ein Unternehmen in Finnland eine irgendwie geartete Infrastruktur, so kann dies zur Steuerpflicht in Finnland führen. Allzu oft kommt diese für das Unternehmen überraschend.
Man sollte denken, dass aus Sicht der kommerziellen Unternehmensleitung die Abwicklung der Mehrwertsteuer reine Routine wäre, bei der es nur darum geht, in der Rechnungsstellung die steuerlichen Verfahrensvorschriften zu befolgen. Dies ist leider nur die Theorie. In der Praxis muss der gegebene Gestaltungsspielraum genutzt werden, um finanzielle Belastungen zu vermeiden: Bei internationalen Operationen können typischerweise nicht nur Liquiditätslücken entstehen, sondern auch Nachteile beim Marketing in Finnland.
The rules on the taxation of international assignments are complex and often difficult to grasp, not only for the individual taxpayer but also for the authorities involved. This article draws attention to the problems affecting international assignments provides an overview of the basic rules under Finnish law as well as the most common provisions in double taxation agreements.
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