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Finnische Besteuerung
→ Besteuerung von Investitionen
Wer seinen Wohnsitz nicht in Finnland hat, ist in Finnland grundsätzlich nicht allgemein steuerpflichtig. Der Erwerb von Beteiligungen an finnischen Gesellschaften hat aber auch für Gesellschafter mit ausländischem Wohnsitz in zahlreichen Fällen steuerliche Konsequenzen.
Startup-Unternehmen werden oft mit einfachen Mitteln gegründet, müssen dann aber eine Mehrzahl von Investoren und Schlüsselpersonen in ihre Struktur einbinden. Personen mit wichtigem Knowhow werden an dem Unternehmen ebenso beteiligt wie Investoren von Risikokapital. Das bedingt regelmäßig auch Änderungen im um das Start-up Unternehmen herum bestehende Vertragsgefüge. Der spätere wirtschaftliche Erfolg hängt entscheidend davon ab, dass diese Änderungen sachgerecht durchgeführt und die steuerlichen Auswirkungen bedacht werden.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für ausländische Investitionen in finnische Immobilien sind günstig. Die Akquisitionstätigkeit internationaler Investoren und Investmentfonds zeigt seit Jahren ein deutliches Wachstum. Dieser Artikel vermittelt einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Fragen, die sich für internationale Immobilieninvestitionen in Finnland stellen.