International Transactions
BERGMANN
Attorneys at Law
Die Öffentlichkeit von Verwaltungsdokumenten in Finnland
Der Grundsatz der Öffentlichkeit von Dokumenten der Verwaltung hat in Finnland Verfassungsrang. Viele Dokumente, die in anderen europäischen Ländern als streng vertraulich behandelt würden, sind in Finnland öffentlich zugänglich. Es ist daher nicht immer möglich, die Vertraulichkeit von Informationen im gewohnten Umfang zu gewährleisten.
Das Problem wird immer dann aktuell, wenn ein Unternehmen bestimmte Informationen an Behörden übermittelt. Dies geschieht im Zuge der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit meist zwangsläufig im Zusammenhang mit Vergabeverfahren, Baugenehmigungen und anderen öffentlichen Genehmigungen sowie Steuererklärungen. Sobald sich solche Dokumente im Besitz der Behörde befinden, hat grundsätzlich jeder Bürger das Recht, diese einzusehen. Dies gilt auch für Steuerunterlagen, ein Steuergeheimnis kennt das finnische Recht nicht.
Das Gesetz sieht Ausnahmen von der Öffentlichkeit vor. Eine dieser Ausnahmen betrifft Geschäftsgeheimnisse, allerdings ist die Bedeutung dieses Begriffes eng zu verstehen. Vor allem steht es nicht in der Macht eines Unternehmens, selbst zu definieren, was ein Geschäftsgeheimnis ist. Im Streitfall entscheidet dies ein finnisches Gericht nach objektiven Kriterien. Der Ausgang dieser Entscheidung ist im Einzelfall kaum vorhersehbar. Besondere Einschränkungen erfährt der Schutz von Geschäftsgeheimnissen, wenn es um Informationen geht, die für den Schutz von Umwelt oder Gesundheit von Bedeutung sind.
Auf diese Rechtslage muss sich ein Unternehmen einstellen, wenn es Geschäfte in Finnland betreibt. Es bieten sich vor allem zwei Strategien an, um den Schutz vertraulicher Informationen so weit wie möglich zu gewährleisten.
Einerseits sollte bei der Auswahl von Dokumenten, die an Behörden gegeben werden, besondere Sorgfalt verwandt werden. Oft genügt für die Erzielung des gewünschten Ergebnisses (z.B. die Erteilung einer Baugenehmigung) die Einreichung einer geringeren Anzahl von Dokumenten.
Andererseits sollte in allen Verfahren, in denen empfindliche Informationen weitergegeben werden, ein enger und dauernder Kontakt mit der Behörde hergestellt werden. Da die Grenzen des Öffentlichkeitsgrundsatzes oft fließend sind, lässt sich durch enge Kooperation vielfach ein tatsächlicher Vorteil erzielen.